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Was tun, im Schadensfall?

Wenn es Scheibe oder Lack getroffen hat

Nur durch ein kleines Geräusch ist sofort erkennbar, um was es sich handelt - einen Steinschlag. Es ist wichtig zu wissen, was man danach tun sollte, um die Karosserie zu behandeln und weitere Risse in der Windschutzscheibe zu vermeiden, denn diese Besonderheit tritt häufiger auf.
Nur der Profi soll die Scheibe austauschen oder reparieren, da sie sonst an Stabilität verliert und unter Umständen während der Fahrt einreißen oder zerbersten kann.
Nicht immer ist es nötig, die gesamte Scheibe auszutauschen, denn kleinere beschädigte Stellen können meist repariert werden.
Finanziell sind Sie in der Regel auf der sicheren Seite: Teilkaskoversicherungen übernehmen Reparaturen im Fall von Steinschlag.

Bei Lackschäden sollte man erst kontrollieren wie groß der Schaden ist: Kleinere Mängel können mit einem speziellen Lackstift und ein wenig Geschick meist selbst ausgebessert werden. Den Lackstift bekommen Sie in unserer Kästl Lackiererei.
Größere Schäden, die bis aufs Blech reichen, müssen allerdings von unseren Kästl Facharbeitern neu lackiert werden, ansonsten besteht Rostgefahr.

 

WICHTIG: Gutachten erstellen im Schadensfall

Vollen Schadensersatz gibt es nur mit einem Gutachten. Sollten Sie einen vorhandenen Schaden haben, lassen Sie diesen am Besten von einem unabhängigen Kfz-Sachverständiger prüfen, um den Anspruch auf den Schadensersatz zu erhalten.

Unterschieden wird dabei zwischen Haftpflichtschaden, Kaskoschaden/Eigenschaden und Wetter- und Wildschaden:

Haftpflichtschaden: Wenn ein Fahrzeug durch das verschulden Fremder in einen Unfall verwickelt war, wird von einem Haftpflichtschaden gesprochen. Hierbei hat man i.d.R. folgende Rechte:

  • Freie Wahl des Gutachters
  • Anwaltliche Beratung bei unklarer Sachlage
  • Freie Wahl einer Reparaturwerkstatt
  • Freie Wahl Ihr Fahrzeug jetzt, später oder gar nicht reparieren zu lassen

 

Kaskoschaden/Eigenschaden: Wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben, wird von einem Kaskoschaden/Eigenschaden gesprochen. Die Höhe der Ersatzleistungen richten sich immer nach den Versicherungsbedingungen. In der Regel haben Sie eine Selbstbeteiligung zu tragen. Bei Kaskoschäden wird außerdem noch zwischen einer Teil- und einer Vollkaskoversicherung unterschieden. Die Teilkaskoversicherung schließt Schäden ein wie:

  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstal oder Raub
  • Glasbruchschäden
  • Schmorschäden
  • Marderbiss ohne Folgeschäden
  • Mit gewissen Vorlagen Wetterschäden
  • Wildschäden mit eingetragenem Haarwild aus dem Bundesjagdgesetz

Die Vollkaskoversicherung bietet als Ergänzung zur Teilkaskoversicherung außerdem noch Schutz für folgende Schäden:

  • Vandalismus
  • Selbst verschuldete Unfallschäden

 

Wetter- und Wildschäden: Hierbei handelt es sich um einen speziellen Versicherungsfall, der nicht zur gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung zählt. Für solche Schäden können Sie eine zusätzliche Versicherung abschließen. Enthalten sind diese Leistung wie oben beschrieben i.d.R bei der Teilkaskoversicherung.

 

Für eine Rechtsberatung oder bei kniffligen Fragen wenden Sie sich an Rechtsanwalt, Rechtsberatung oder Automobilclub.

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